Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Durchblick-Reisecenter GmbH

 

Die Regeln entsprechen dem deutschen Reiserecht. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden.

 

Reisebedingungen

 

1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und eventuell weitere, Ihnen vorliegende ergänzenden Informationen. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande.  Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 14 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

 

2. Bezahlung

Wir und unsere Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein im Sinne § 651 k BGB übergeben wurde. Nach Vertragsabschluß wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Änderungen des Reisepreises nach Abschluss des Reisevertrages können nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

 

4. Rücktritt durch den Reisenden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Rücktritt 

bis zum 45. Tag vor Abreise 20%

44. bis 30. Tag vor Abreise 35%

29. bis 22. Tag vor Abreise 50%

21. bis 15. Tag vor Abreise 60%

14. bis 1. Tag vor Abreise 80%

bei Nichterscheinen zur Abreise 100%

Gesonderte Pauschalen z.B. für Kreuzfahrten werden gesondert mitgeteilt.

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, daß uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

5. Umbuchungen

Nach Vertragsabschluss besteht für Sie kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisegast erheben. Dieses beträgt bei allen Pauschalreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn € 30,00 zuzüglich der uns durch Ihre Umbuchung nachweislich entstandenen Kosten eines Leistungsträgers (z.B. Fluggesellschaft). 

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Ein Rücktritt ist spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

9. Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich Ihrem Gruppenleiter oder unserer Agenturvertretung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Gruppenleiter oder eine Agenturvertretung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit unserer Agenturvertretung bzw. des Reiseveranstalters werden Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Unsere Agenturvertretung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche Ihrerseits anzuerkennen. Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

 

10. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der unserer örtlichen Agenturvertretung anzuzeigen.

 

11. Reiseunterlagen

Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen, soweit diese von den Leistungsträgern noch ausgestellt werden (z. B. Flugschein) nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben.

 

12. Schadensminderungspflicht

Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

13. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.

Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für Ihren Schaden die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.

 

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

 

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

Der Veranstalter übernimmt gesetzliche Auflagen bei Pandemien. Er kann z.B. in der Corona-Pandemie von seinen Gästen die Einhaltung der 1G- oder 2G-Regeln einfordern.

 

17 . Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen uns im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

18. Versicherungen

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung, sofern diese im Reisepreis nicht bereits enthalten sind. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kann nur bei der Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden.

 

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

20. Gerichtsstand

Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Veranstalter: Durchblick-Reisecenter GmbH

Am Dietersberg 15, 75337 Enzklösterle

Tel. 07085/9250820

www.durchblick-leserreisen.de • info@durchblick-leserreisen.de

 

Amtsgericht Stuttgart HRB 782307 • Steuernummer 48020/12537

 

Enzklösterle, im Dezember 2021

Durchblick Reisecenter GmbH